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Kreis Emmendingen - Teningen

10. Apr 2017 - 18:50 Uhr

Bürgermeisterwahl in Teningen: Es bleibt bei zwei Kandidaten - Öffentliche Bewerbervorstellung am 26. April

Es bleibt mit Heinz-Rudolf Hagenacker und Dr. Marcel Baumann bei zwei Bürgermeister-Kandidaten. Weitere kurzfristige Bewerbungen gingen bis zum Ablauf der Bewerberfrist am heutigen Montagabend, 18 Uhr, nicht ein.
In seiner Sitzung stellte der Gemeindewahlausschuss um 18.30 Uhr fest, dass die beiden gleichzeitig am 27. Februar 2017 eingegangenen
Bewerbungen um das Amt des Bürgermeisters der Gemeinde Teningen zulässig sind.
Das Los entschied, dass Bürgermeister Heinz-Rudolf Hagenacker (45 Jahre alt, wohnhaft in Teningen) als erstes auf dem Wahlzettel erscheinen wird, gefolgt vom 41-jährigen Politikwissenschaftler Marcel
Baumann, wohnhaft in Emmendingen. Die Wahl findet am Sonntag, 7. Mai, statt. Bei zwei Bewerbern besteht nur eine rein theoretische Möglichkeit, dass es zu einer Neuwahl am Sonntag, 21. Mai, kommen
wird. Denn nur, wenn beide Bewerber exakt die gleiche Stimmenanzahl erhalten, wird es einen zweiten Wahlgang geben.
Die öffentliche Vorstellung der Bewerber wird am Mittwoch, 26. April, um 19 Uhr in der Ludwig-Jahn-Halle in Teningen durchgeführt. Die Vorstellung der Bewerber richtet sich nach der Reihenfolge der eingegangenen Bewerber, so wird also als erstes Heinz-Rudolf Hagenacker vor Dr. Marcel Baumann sprechen.
Die Redezeit ist für jeden Kandidaten auf zwanzig Minuten begrenzt. Im Anschluss an die Vorstellungsreden ist den Bürgern die Möglichkeit gegeben, Fragen an die jeweiligen Bewerber zu stellen. Die Anzahl
der Fragen pro Bürger wird auf jeweils drei je Bewerber begrenzt, wobei die Frage- und Antwortzeit drei Minuten je Frage und je Antwort nicht überschritten werden darf.
Im Foyer der Halle bewirtet die SG Köndringen/ Teningen. Die Bevölkerung ist zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen.

Des Weiteren findet am Dienstag, 2. Mai 2017, von 17.30 bis 20 Uhr in der Mensa des Schulzentrums Teningen ein Erstwählerforum statt. Eingeladen sind alle Erstwählerinnen und Erstwähler ab 16 Jahren

(Presseinfo: Gemeinde Teningen, 10.04.2017)


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