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Ortenaukreis - Lahr

5. Feb 2018 - 13:31 Uhr

Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes: Zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung hat begonnen - Bis 7. März können Rückmeldungen gegeben werden

Bis Mittwoch, 7. März, besteht die Möglichkeit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zum Verfahren selbst und zum Lärmaktionsplan Teil A zu geben. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird dann Mitte dieses Jahres veröffentlicht. Die Teile A und B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken.

Das Eisenbahn-Bundesamt hat den ersten Teil des Lärmaktionsplans veröffentlicht. Der sogenannte Teil A ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de oder über die Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.bund.de/lap abrufbar und ist auf Wunsch auch als Druckversion verfügbar. Er ist das Ergebnis der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Insgesamt sind in der ersten Phase circa 38 000 Beteiligungen eingegangen.

Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an, die über die folgende Adresse erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-schiene.de. Vom 24. Januar bis 7. März besteht die Möglichkeit, über eine entsprechende Anwendung auf der Informationsplattform an der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mitzuwirken. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder per Post über obenstehende Adresse angefordert werden.

Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als
30 000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Weitere Informationen und Fragen:
Weitere Informationen im Internet unter www.laermaktionsplanung-schiene.de. Fragen können an das Eisenbahn-Bundesamt, lap@eba.bund.de, oder postalisch an oben genannte Adresse gerichtet werden.


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