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Ortenaukreis - Offenburg

15. Feb 2018 - 15:23 Uhr

Unklarheiten bei Verkehrsteilnehmern über Benutzung von ausgewiesenen Parkplätze für Schwerbehinderte - Stellplätze dürfen nur mit Parkerleichterung für Schwerbehinderte genutzt werden

Unklarheiten bei Verkehrsteilnehmern über Benutzung von ausgewiesenen Parkplätze für Schwerbehinderte - Stellplätze dürfen nur mit Parkerleichterung für Schwerbehinderte genutzt werden
Parken nur mit blauer Karte

Foto: Siefke
Unklarheiten bei Verkehrsteilnehmern über Benutzung von ausgewiesenen Parkplätze für Schwerbehinderte - Stellplätze dürfen nur mit Parkerleichterung für Schwerbehinderte genutzt werden
Parken nur mit blauer Karte

Foto: Siefke

Die Straßenverkehrsbehörde hat in jüngster Zeit vermehrt festgestellt, dass es bei Verkehrsteilnehmern Unklarheiten darüber gibt, wer die speziell ausgewiesenen Parkplätze für Schwerbehinderte nutzen darf.
Diese dürfen ausschließlich von Personen genutzt werden, die eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte (blaue Karte) besitzen. Es reicht nicht, den Schwerbehindertenausweis auszulegen. Anspruch auf die Parkerleichterung haben Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) oder „bl“ (blind) im Schwerbehindertenausweis.
Die „blaue Karte“ gilt innerhalb der Europäischen Union (EU) und kann für in Offenburg wohnende Personen beim Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, beantragt werden – dabei müssen der Schwerbehindertenausweis sowie ein aktuelles Passbild mitgebracht werden. Eine Liste aller Schwerbehindertenparkplätze in Offenburg und weitere Hinweise gibt es im Internet unter www.offenburg.de.

Die Stadtverwaltung bittet alle nicht-berechtigten Verkehrsteilnehmer die Parkplätze freizuhalten. Unberechtigt geparkte Fahrzeuge werden abgeschleppt sowie zusätzlich mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro belegt.


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