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23. Jun 2017 - 17:52 Uhr

Heftige Unwetter mit Starkregenschäden – Naturgefahren sind nicht immer versichert

Gestern traten im Norden und Osten der Republik auf Grund von heftigen
Unwettern – auch fernab von Flüssen – Überschwemmungsschäden durch die Naturgefahr Starkregen auf. Viele Hausbesitzer sind bei der Einreichung von Schadens meldungen völlig überrascht, dass kein Versicherungsschutz bei der Naturgefahr Überschwemmung durch Starkregen, z. B. von Kellerräumen besteht, weist Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI), aus
Erfahrung hin.

Finanzieller Schutz von Naturgefahren besteht nur beim separaten Einschluss der sogenannten Elementarschadenversicherung in die Wohngebäude- oder Hausratversicherung. „Ansonsten stehen die Geschädigten auf Grund der Starkregenschäden unter Umständen mit Handwerkerrechnungen mit großen Summen alleine da“, warnt Jürgen Buck.

Der Experte rät generell dazu, die Naturgefahr Starkregen abzusichern. Neben Über schwemmung durch Starkregenschäden sind folgende Naturgefahren der Elementarschadenversicherung im Paket mitversichert: Hochwasser, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Eine Absicherung nur gegen Starkregenschäden ist die absolute Ausnahme, klärt Jürgen Buck weiter auf.

Ausführliche Informationen und Hinweise zu Unwetterschäden, Starkregenschäden, Naturgefahren und Elementarschadenversicherung und hilfreiche Tipps zur Schadens vorsorge stehen Hausbesitzern unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ unter „Unwetter-Schäden und Versicherung“, kostenlos zur Verfügung.

(Presseinfo: Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V., 23.06.2017)


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