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19. Oct 2017 - 16:40 Uhr

Nachbericht zum Lesertelefon: „Das M+S-Symbol hat ausgedient.“ - Gesetzgeber führt neue Kennzeichnung für Winterreifen ein

Quelle: grafikplusfoto - Fotolia.com
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Wenn der Herbstwind die Blätter von den Bäumen fegt und nachts die Temperaturen auf den Gefrierpunkt zusteuern, beginnt für Deutschlands Autofahrer die alljährliche Wechselzeit: runter mit den Sommerreifen – rauf mit den Winterpneus. Bei der Wahl des Winterreifens galt bisher das M+S-Symbol als Orientierungshilfe. Das ist nun vorbei. Der Gesetzgeber führt erstmals eine Kennzeichnung für Winterreifen ein, bei dem die Reifen festgelegte Qualitätskriterien erfüllen müssen: das Alpine- oder Schneeflockensymbol. Was die Neuregelung für die laufende Wechselsaison bedeutet, was die Kennzeichnung über die Reifenqualität aussagt und worauf Autofahrer bei Winterreifen noch achten sollten, dazu informierten Experten am Lesertelefon. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Muss ich meine im letzten Jahr gekauften Winterreifen jetzt austauschen?
Sandra Demuth (DVR): Nicht unbedingt. Sie können Reifen mit dem M+S-Symbol weiterhin nutzen. Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024 für M+S-Reifen, die vor dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden. Ab dem 1. Januar 2018 hergestellte Winterreifen müssen das Alpine-Symbol tragen. Erst ab Oktober 2024 dürfen Reifen, die ausschließlich das M+S-Symbol tragen, nicht mehr gefahren werden. Übrigens: Viele Winterreifen, die bisher verkauft wurden, tragen zusätzlich das Alpine-Symbol und erfüllen die neuen Anforderungen bereits. Schauen Sie einfach mal nach!

Kann ich jeden Reifen mit Schneeflocken-Symbol bedenkenlos kaufen?
Stefan Ehl (KÜS): Grundsätzlich ja. Damit ein Reifen das Alpine-Symbol tragen darf, muss er festgelegte Prüfkriterien erfüllen, zum Beispiel in Bezug auf seine Eigenschaften beim Anfahren, bei der Stabilisierung des Fahrzeugs und beim Bremsen. Hier liegt auch der große Unterschied zum M+S-Symbol: Es war nie an solche Praxiskriterien geknüpft und daher auch kein Anhaltspunkt für die tatsächliche Wintertauglichkeit.

Sind alle Reifen mit dem Schneeflocken-Symbol gleich gut?
Christian Koch (DEKRA): Die beschriebenen Prüfkriterien für das Alpine-Symbol bilden lediglich die Mindestanforderung für die Wintertauglichkeit der Reifen. Wie weit die einzelnen Reifen diese Kriterien übererfüllen, ist Gegenstand zahlreicher Tests, die jährlich neu durchgeführt werden. Dabei spielen auch Eigenschaften wie Abrollgeräusch, Kraftstoffverbrauch sowie Bremsverhalten und Fahrzeughandling auf trockener und nasser Fahrbahn eine Rolle. Welcher Reifen für Sie der richtige ist, hängt nicht nur von der individuellen Gewichtung dieser Kriterien ab, sondern auch von Faktoren wie Jahresfahrleistung, regionalem Klima und Fahrzeugtyp.

Worauf sollte ich außerdem achten, wenn ich jetzt neue Winterreifen kaufe?
Carsten Pokorny (GTÜ): Zum einen empfehlen wir, neue Reifen in der Fachwerkstatt oder im Reifenfachhandel zu kaufen, weil dort eine persönliche und kompetente Beratung die Regel ist. Zum anderen rate ich dazu, dies rechtzeitig zu tun: Reifen, die bei Tests gut abschneiden, sind wegen der hohen Nachfrage oftmals schnell vergriffen. Und Sie sollten nicht am falschen Ende sparen, denn die aktuellen Reifentests zeigen erneut, dass Markenreifen im Gegensatz zu Billigreifen grundsätzlich sehr gute Wintereigenschaften aufweisen und meist weniger schnell verschleißen. Aktuelle Reifentests finden Sie unter www.reifenqualitaet.de unter dem Stichwort Sicherheit/Produktqualität.

Gilt zukünftig auch eine andere Mindestprofiltiefe für Winterreifen?
Julia Heilig (ACV): Der Gesetzgeber hat es bei der bisherigen Regelung belassen: Egal ob Sommer- oder Winterreifen, die Profiltiefe darf 1,6 Millimeter nicht unterschreiten. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir allerdings – vor allem bei Winterreifen – ein Mindestprofil von vier Millimetern, wie es zum Beispiel in Österreich bereits Vorschrift ist. Achten Sie neben dem Restprofil auch auf das Alter der Reifen: Winterreifen sollten nicht älter als zehn Jahre sein. Bei Reifen, die älter als sechs Jahre sind, sollten Zustand und Profiltiefe regelmäßig kontrolliert werden.

Kann ich nach der neuen Verordnung noch Ganzjahresreifen fahren?
Norbert Allgäuer-Wiederhold (Pirelli): Trägt ein Ganzjahresreifen das Alpine-Symbol, gilt er als wintertauglich und ist gemäß Straßenverkehrsordnung bei winterlichen Wetterverhältnissen zulässig.
Dabei gelten die erwähnten Übergangsfristen in Bezug auf das M+S-Symbol. Das Herstellungsdatum Ihrer Reifen können Sie anhand der DOT-Nummer auf dem Reifen selbst ablesen: Am Ende der Buchstaben-Zahlen-Kombination folgen vier Ziffern, die Kalenderwoche und Jahr angeben. 4217 bedeutet demnach: Ihr Reifen wurde in der 42. Kalenderwoche im Jahr 2017 hergestellt. Oft findet sich die DOT-Nummer mit Datumsangabe nur auf einer Seite des Reifens – Sie müssen also unter Umständen ein wenig suchen…

Für welchen Einsatz kommen Ganzjahresreifen überhaupt infrage?
Axel Kühne (Vergölst): Wenn Sie ihr Auto überwiegend in der Stadt nutzen, weniger als 15.000 Kilometer im Jahr fahren und nach einem ausgewogenen Angebot suchen, sind Ganzjahresreifen eine Alternative zu spezifischer Winter- und Sommerbereifung. Autofahrer, die regelmäßig Autobahnen und Schnellstraßen nutzen, öfter längere Strecken fahren oder ihr Auto als Berufspendler nutzen, sollten nach wie vor auf Sommer- und Winter-Spezialisten setzen. Und wenn es denn ein Ganzjahresreifen sein soll, dann ein Markenprodukt aus dem Premiumsegment.

Worauf muss ich achten, wenn ich mit M+S-Reifen in den Wintersport im Ausland fahre?
Axel Kühne (Vergölst): In dieser Frage sind wir von europaweit einheitlichen Regelungen noch weit entfernt, was unter anderem von den klimatischen Bedingungen abhängt. Generell sollten Ihre Reifen voll wintertauglich sein, also neben dem Schneeflockensymbol mindestens vier Millimeter Restprofiltiefe aufweisen, wobei selbst das im Gebirge bei strengen Witterungsverhältnissen oft nicht ausreicht. Einen Überblick über die landesspezifischen Vorschriften finden Sie auf www.reifenqualitaet.de oder den Internetseiten der Automobilclubs.

Ändert sich mit der neuen Verordnung etwas an der bestehenden Winterreifenpflicht?
Sandra Demuth (DVR): An der situativen Winterreifenpflicht ändert sich nichts. Es gilt 2 Abs. 3a der StVO: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die mit dem Alpine-Symbol als Winterreifen gekennzeichnet sind. Damit Sie ihr Auto in solchen Situationen nicht stehen lassen müssen, empfehlen wir, von O bis O – also von Oktober bis Ostern – Winterreifen zu fahren.

Habe ich noch einen Versicherungsschutz, wenn ich bei winterlichen Straßenverhältnissen einen Unfall verursache und keine Winterreifen aufgezogen habe?
Carsten Pokorny (GTÜ): Bei der Haftpflichtversicherung kann der Versicherer möglicherweise einen Teil der Schadenssumme von Ihnen zurückfordern, weil er grobe Fahrlässigkeit unterstellen kann. In der Kaskoversicherung kann es darüber hinaus nach § 81 VVG wegen grober Fahrlässigkeit zur Leistungskürzung kommen. Zusätzlich ist ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister fällig – unter dem Strich kann der Verstoß gegen die Winterreifenpflicht also sehr teuer werden.

 Mehr Infos und Tipps zum Thema Winterreifen gibt es bei der „Initiative Reifenqualität“ des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) und seiner Partner: www.reifenqualitaet.de.


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