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RegioTrends

Gesamte Regio - Kaiserstuhl

11. Jan 2018 - 18:36 Uhr

Weingut Vogel bleibt im Ort: Erfolg für die Natur am Kaiserstuhl

Die ursprünglichen Pläne das Weingut Vogel in einen schönen Talschluss im Kaiserstuhl, in´s Oberbergener Hessental, umzusiedeln, sind erst einmal vom Tisch. Wie von BUND und NABU schon frühzeitig vorgeschlagen, wird das Weingut jetzt im Ort, im alten Kindergarten angesiedelt. Der ursprünglich vorgesehene Standort lag in einer Grünzäsur des Regionalplanes, im FFH-Gebiet und im Vogelschutzgebiet Kaiserstuhl in einer besonders reizvollen und charakteristischen Kaiserstühler Landschaft. Die ursprünglich geplanten Maßnahmen waren im Hinblick auf Flächenverbrauch und Bauvolumen außergewöhnlich massiv und stellten einen erheblichen Eingriff in eine bislang kaum gestörte, mehrfach geschützte Landschaft dar.

Mit dem jetzt gefundenen innerörtlichen Standort ist den Interessen des Weinbaus genüge getan und ein wertvolles Stück Natur und Heimat bleibt (erst einmal) erhalten.

Hinter dem Konflikt zeigte sich ein typisches Grundproblem im Naturschutz (nicht nur) am Kaiserstuhl. Die verbliebenen kleinen Reste von Natur werden von vielen Gemeindevertretern nur dann geschätzt, wenn sie auch "Gewinne und Umsatz" bringen. Um dies zu erreichen wird eine Verrummelung und Feldbergisierung nicht nur in Kauf genommen, sondern gezielt herbeigeführt. Die Zerstörung von Landschaft und Natur ist immer die Summe vieler kleiner Einzelentscheidungen.

Der Vorwurf der gezielten Verschleppung der Petition ist völlig aus der Luft gegriffen. In Sachen Grundwasser Köndringen wartet die dortige Bürgerinitiative schon skandalöse 5 Jahre auf einen Entscheid des Petitionsauschusses. Dort lässt sich von einer Verschleppung sprechen.

Der jetzige, gute, natur- und landschaftschonende Kompromiss hätte nach Ansicht der Naturschutzverbände schon viel früher und weitaus konfliktloser gefunden werden können.

Dass die Entscheidung des RP Freiburg in Sachen Zielabweichung vom Regionalplan, gegen die sich die Petition der Naturschutzverbände gerichtet hatte, nun umgehend zurückgenommen wird, sollte eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit sein: Sie entbehrt nach dem nunmehr vorliegenden Sachstand erst recht jeglicher Grundlage.

(Presseinfo: BUND-Regionalverband Südlicher Oberrhein)


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